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WorldCat : Ein globaler Katalog : WorldCat Record Use Policy : WorldCat Rights and Responsibilities for the OCLC Cooperative
WorldCat Rights and Responsibilities for the OCLC CooperativeStand: 2. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis
Anhang 1: Musterformulierung für Verträge zwischen Mitgliedern und ihren Auftragnehmern Anhang 2: Bedingungen für Verträge zwischen OCLC und den Auftragnehmern von OCLC-Mitgliedern Anhang 3: Record Use Policy Council 1. Umfang, Voraussetzung und Ziele der RichtlinieDiese Richtlinie wurde vom für die Record Use Policy zuständigen Ausschuss verfasst. Der Ausschuss wurde vom OCLC Board of Trustees mit der Ausarbeitung einer Neufassung für die 1987 erstellte "Guidelines for Use and Transfer of OCLC Derived Records," beauftragt. Die Mitglieder des Ausschusses sind in Anhang 3 aufgeführt. Die Richtlinie ist für den OCLC-Verbund bestimmt, wobei sich dieser Sammelbegriff auf die OCLC-Mitglieder, die Führungsstruktur von OCLC (Board of Trustees sowie Global und Regional Councils) und die gemeinnützige OCLC-Organisation bezieht. Die Mitglieder tragen durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und das Engagement für die Grundsätze der Kooperation von WorldCat zum OCLC-Verbund bei. Zweck dieser Richtlinie ist es, die Rechte und die Verantwortung zu definieren, die mit der Verwaltung der WorldCat-Datenbank für bibliografische Daten und Bestandsdaten durch und für den OCLC-Verbund sowie mit der Nutzung und dem Austausch von Daten in der Datenbank, die von OCLC-Mitgliedern beigetragen werden, verbunden sind. Die Richtlinie beruht auf der Voraussetzung, dass die OCLC-Mitglieder WorldCat als umfassendes, zeitnahes und genaues Spiegelbild des Gesamtbestands dieser Mitglieder schätzen. Mit der Richtlinie soll die umfassende Nutzung der bibliografischen Daten von WorldCat gefördert und gleichzeitig die andauernde und langfristige Zukunftsfähigkeit und der Nutzen von WorldCat und WorldCat Services, wie beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Katalogisierung und Recherchen unterstützt wird. Die Ziele dieser Richtlinie sind:
2. VorbemerkungA. OCLC und WorldCatDer Auftrag von OCLC umfasst die Förderung und Entwicklung der Nutzung von Bibliotheken, von Bibliotheken selbst, des Bibliothekarwesens sowie die Bereitstellung von Verfahren und Produkten zugunsten von Bibliotheken und ihren Benutzern. OCLC und seine Mitglieder bilden einen Verbund, über den Mitglieder Ressourcen gemeinsam nutzen, Kosten senken und ihren Bekanntheitsgrad und ihre Bedeutung in ihren jeweiligen Gemeinschaften stärken können. OCLC und seine Mitglieder haben zusammen WorldCat, die größte Datenbank gemeinsam genutzter Bibliotheksbestände der Welt aufgebaut sowie eine Reihe von Diensten, über die diese Datenbank in Anspruch genommen wird. OCLC-Mitglieder, Teilnehmer an der Führungsorganisation von OCLC und das OCLC-Management spielen alle eine Rolle in dieser Gemeinschaft, welche die unter dem Begriff WorldCat zusammengeschlossenen Netzwerkressourcen aufbaut, gemeinsam nutzt, verwendet und verwaltet. B. OCLC-Management und FührungsorganisationOCLC wahrt die Interessen der WorldCat-Datenbank und stellt Zugriff, Dienste, Infrastruktur, Software, Hardware und Unterstützung zur Verfügung. Das OCLC Board of Trustees—das sich aus Mitgliedern aus akademischen, öffentlichen, staatlichen und nationalen Bibliotheken sowie Fachleuten aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Recht zusammensetzt—ist bestrebt, die finanzielle Sicherheit und Wahrung des Auftrags von OCLC zu gewährleisten. Die Membership and Governance Protocols legen fest, wie die Delegierten sich mit den verschiedenen Aspekten der Verwaltung des Verbunds und seinem Kernstück WorldCat befassen. Neben anderen Pflichten müssen die Delegierten zu den Handlungen und Absichten von OCLC, darunter auch zu den Richtlinien, Stellung nehmen.. C. WorldCat, eine gemeinsam genutzte RessourceDie WorldCat-Datenbank ist mehr als nur eine Sammlung von Datensätzen, die von OCLC-Mitgliedern beigetragen werden. Der Wert der Datenbank liegt in der Zusammenarbeit und den zusammen mit ihr erzielten Resultaten, nicht im Eigentum der Datensätze selbst. OCLC beansprucht zwar das Urheberrecht an WorldCat als Sammelwerk im Namen der Mitglieder, beansprucht aber keine urheberrechtlich geschützten Eigentumsrechte an den einzelnen Datensätzen. Die WorldCat-Datenbank beinhaltet Millionen von bibliografischen Beschreibungen und mehr als eine Milliarde an Beständen von OCLC-Mitgliedern aus der ganzen Welt und ist Kernstück des weltweit größten Bibliotheksnetzwerks. WorldCat verleiht Bibliotheken eine Präsenz im Internet. Je mehr Bibliotheken sich beteiligen, desto besser und nützlicher wird WorldCat für Bibliotheken, deren Endbenutzer und Organisationen, die Bibliotheken im Internet in Anspruch nehmen möchten. Der Wert von WorldCat beruht auf seiner Nützlichkeit im Zusammenhang mit Folgendem:
Zusätzlich zu diesen Vorteilen ist die WorldCat-Datenbank ein Zusammenschluss von nationalen und anderen Verbundkatalogen aus aller Welt und kommt einem nationalen Verbundkatalog von Bibliotheksbeständen in den Vereinigten Staaten wohl am nächsten. Das bedeutet, dass WorldCat die umfassendste Quelle für weltweite Bibliotheksbestände darstellt und Einträge in Bibliothekssammlungen mit einem weit höheren Maß an Effizienz gefunden – und angefordert – werden können. D. WorldCats Wert und Zukunftsfähigkeit sowie die Notwendigkeit einer RichtlinieFür die beständige Zukunftsfähigkeit und den Wert von WorldCat als gemeinsam genutzte Ressource des Verbunds bedarf es einer Richtlinie. Mit dieser Richtlinie wird Folgendes gewährleistet:
Die Tatsache, dass OCLC einen Auftrag hat, bedeutet nicht, dass WorldCat ein „öffentliches Gut " im wirtschaftlichen Sinne darstellt. Im Gegenteil: WorldCat ist eine gemeinsam genutzte Gemeinschaftsressource, welche dem Verbund der Mitglieder zugutekommen soll, die zu seinem Wachstum und zu seiner finanziellen Unterstützung beitragen. Das Ziel der weitverbreiteten Nutzung von WorldCat wird von der praktischen Notwendigkeit begleitet, die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und den Wert von WorldCat langfristig aufrechtzuerhalten. Die stetige Bereitstellung der qualitätsmäßig hochwertigen Datenbank, auf die sich OCLC-Mitglieder verlassen, ist mit hohen Kosten verbunden. Wenn die Datenbank nicht stetig von den OCLC-Mitgliedern organisatorisch unterstützt wird, besteht die ernsthafte Gefahr, dass sie in einzelne Teile zerfällt und ihre Integrität verliert, dass die Qualität gemindert wird und folglich der Nutzen für den OCLC-Verbund darunter leidet. 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder von OCLCA. RechteDie Mitglieder von OCLC, die Daten aus ihren eigenen Beständen aus der WorldCat-Datenbank bzw. zu deren Ergänzung nehmen, haben folgende Rechte:
OCLC hat bestehende Verträge mit vielen Auftragnehmern und wird je nach Bedarf der Mitglieder künftig weitere Verträge abschließen. B. PflichtenDie OCLC-Mitglieder sind für Folgendes verantwortlich:
4. OCLCs Verantwortung den Mitgliedern gegenüberOCLC, das im Namen des OCLC-Verbunds tätig ist, ist dafür verantwortlich, die von Mitgliedern beigetragenen Daten zur Unterstützung seines Auftrags und zum Nutzen des Verbunds einzusetzen. Dazu zählt unter anderem Folgendes:
5. Umgang mit strittiger Nutzung von WorldCat-Daten durch MitgliederDie Nutzung der Daten aus der WorldCat-Datenbank durch OCLC-Mitglieder erfolgt in einem breit gefächerten Umfeld, das einem ständigen Wandel unterliegt. Daher ist es unmöglich, alle vorstellbaren Nutzungsmöglichkeiten von WorldCat-Daten durch Mitglieder vorherzusehen. Die OCLC-Mitglieder sind aufgefordert, alle Nutzungsmöglichkeiten mit OCLC zu erörtern, die nicht durch diese Richtlinie abgedeckt sind. Unterliegt eine spezifische Nutzungsmöglichkeit nicht dieser Richtlinie, bemühen sich OCLC und das Mitglied, eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen. Ist eine der Parteien der Ansicht, dass keine zeitnahe Lösung gefunden werden kann, dann wird die Angelegenheit auf der Grundlage von Beilegungs-/ und/oder Schlichtungsverfahren gelöst, die vom OCLC Global Council und dem Board of Trustees festzulegen sind. 6. Änderungen an der Richtlinie und WeiterentwicklungDa es unmöglich ist, alle vorstellbaren Nutzungsmöglichkeiten von WorldCat-Daten durch Mitglieder vorherzusehen, wird diese Richtlinie regelmäßig auf anhaltende Sachdienlichkeit und Anwendbarkeit geprüft. OCLC unternimmt die Prüfung der Richtlinie mindestens alle drei Jahre und stellt sicher, dass die Prüfungen offen und transparent vorgenommen werden und sowohl eine wesentliche Beteiligung der OCLC-Führungsorganisation als auch Beiträge der Öffentlichkeit sowie einen formellen Prozess für die Annahme der Änderungen beinhalten. Anhang 1: Musterformulierung für Verträge zwischen Mitgliedern und ihren Auftragnehmern„Im Zusammenhang mit der Erbringung der in diesem Vertrag festgelegten Dienste („Dienste") für die Bibliothek durch den Auftragnehmer stellt die Bibliothek dem Auftragnehmer Kopien von bibliografischen Daten, Bibliotheksbeständen und/oder sonstige Informationen zur Verfügung, welche den eigenen Bestand der Bibliothek aus WorldCat, der Online-Datenbank mit Informationen, die von OCLC Online Computer Library Center, Inc. („OCLC") und seinen Mitgliedern (im Folgenden „WorldCat-Daten") gepflegt werden, darstellen. Soweit keine gegenteilige, schriftliche und separate Absprache zwischen dem Auftragnehmer und OCLC vorliegt, erklärt sich der Auftragnehmer mit Folgendem einverstanden:
Der Auftragnehmer löscht unverzüglich alle von der Bibliothek erhaltenen WorldCat-Daten von seinen Computersystemen, sobald die WorldCat-Daten nicht länger für die Erbringung von Diensten gebraucht werden. OCLC kann die Bedingungen dieses Absatzes in seinem Namen direkt gegen den Auftragnehmer durchsetzen. Dieser Absatz besteht über den Ablauf oder die Kündigung des vorliegenden Vertrags hinaus fort." Anhang 2: Bedingungen für Verträge zwischen OCLC und Auftragnehmern von OCLC-MitgliedernDie separaten Verträge zwischen OCLC und den Auftragnehmern von OCLC-Mitgliedern, mit denen den Auftragnehmern die Nutzung, Übertragung oder der Zusammenschluss der in Abschnitt 3A(4)(b) der Richtlinie angegebenen WorldCat-Daten gestattet wird, können u. U. die folgenden allgemeinen Bestimmungen im von OCLC als angemessen erachteten Umfang beinhalten:
Anhang 3: Record Use Policy CouncilCo-Vorsitzende: Barbara Gubbin, Direktor, Jacksonville Public Library, USA Co-Vorsitzende: Jennifer Younger, designierte Präsidentin des OCLC Global Council und Edward H. Arnold, Direktor von Hesburgh Libraries, University of Notre Dame, USA ChewLeng Beh, Delegierter im Global Council und Vorsitzender, OCLC Asia Pacific Regional Council und Leitender Direktor, Singapore National Library Board, Singapur Raymond Bérard, Delegierter im Global Council und Direktor von ABES, Frankreich Karen Calhoun,Vizepräsidentin von WorldCat und Metadata Services, OCLC, USA Klaus Ceynowa, Delegierter im Global Council und Stellvertreter des Generaldirektors, Bayerische Staatsbibliothek Christopher Cole, Delegierter im Global Council und Stellvertretender Direktor für Technische Dienste, National Agricultural Library, USA Lorcan Dempsey, Vizepräsident von OCLC Research und Chefstratege, OCLC, USA Nancy Eaton, Dean of University Libraries and Scholarly Communications, Penn State University, USA Clifford A. Lynch, Geschäftsführer, Coalition for Networked Information (CNI), USA Brian E. C. Schottlaender, Delegierter im Global Council und Bibliothekar der The Audrey Geisel University, University of California, San Diego, USA Lamar Veatch, Delegierter im Global Council und Leiter (State Librarian) des Georgia Public Library Service–University System of Georgia, USA. GlossarAuftragnehmer. Bibliotheken schließen gewöhnlich mit einer Reihe von Zulieferern—Verkäufern, Verbänden und anderen—Verträge über die Erbringung von Leistungen ab, damit sie ihre Ziele erfüllen können. Das kann die gemeinsame Nutzung von Daten mit diesen Zulieferern beinhalten. Beispiele sind die Digitalisierung von Sammlungen, Recherchedienste, Befugniskontrolle (Authority Control) oder Systeme für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Diese Zulieferer fallen unter den Begriff „Auftragnehmer". Bibliotheksverbund. Für die Zwecke dieser Richtlinie ist ein Bibliotheksverbund jeder genossenschaftliche Verbund von Bibliotheken und/oder pädagogischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtungen (beispielsweise Museen, Archive, historische Gesellschaften, Forschungsinstitute), der hauptsächlich für den Zweck der Bereitstellung von Leistungen für seine Mitglieder gegründet wird und besteht und gemeinnützig betrieben wird. OCLC-Verbund. Der Begriff „OCLC-Verbund" bezieht sich auf Mitglieder von OCLC, die Organisationsstruktur von OCLC (Board of Trustees sowie Global und Regional Councils) und die gemeinnützige OCLC-Organisation. OCLC-Mitglieder. Die OCLC-Mitglieder gehören dem OCLC-Verbund an, dessen Mitgliedsmodell auf den Beiträgen zum gemeinsamen Interesse des OCLC-Verbunds basiert. Einrichtungen aus der ganzen Welt können Mitglied bei OCLC werden, wenn sie sich vertraglich zum Beitrag von geistigen Inhalten zum Verbund oder zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen mit anderen Mitgliedern verpflichten. Weitere Informationen finden Sie unter Mitgliedschaft im OCLC-Verbund.. Öffentliches Gut. Ein öffentliches Gut hat zwei maßgebende Eigenschaften: Es ist schwierig oder unmöglich, die Nutzung durch Unbefugte zu verhindern und die Nutzung des öffentlichen Guts durch eine Partei mindert nicht die Nutzung durch eine andere Partei. Diese Eigenschaften bedeuten, dass ein öffentliches Gut nach seiner Bereitstellung jedem zur Verfügung steht, was wiederum bedeutet, dass öffentliche Güter gewöhnlich nicht über Marktmechanismen zur Verfügung gestellt werden. Sie werden stattdessen gewöhnlich über staatliche Stellen zur Verfügung gestellt und über Abgaben finanziert. Beispiele öffentlicher Güter sind äußere Sicherheit und Straßenbeleuchtung. „Klub-Güter" auch „Mitgliedsgüter" oder „Gemeinschaftsgüter" genannt, sind in dem Sinne wie öffentliche Güter, in dem die Nutzung durch eine Partei die Nutzung durch eine andere Partei nicht mindert. Unbefugte (d. h. Personen, die nicht zu den Kosten für die Bereitstellung des Gutes beitragen) können jedoch von der Nutzung von Gemeinschaftsgütern (im Gegensatz zu öffentlichen Gütern) ausgeschlossen werden (wenn keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen sind). Deshalb kann die Bereitstellung von Gemeinschaftsgütern über Mechanismen aufrechterhalten werden, mit denen die Kosten für die Bereitstellung auf diejenigen umgelegt werden, die einen Nutzen aus der Verwendung ziehen. Beispiele von Gemeinschaftsgütern sind Satellitenfernsehen, Abonnements von Online-Newsservices oder Agrarverbände. WorldCat. WorldCat ist eine Datenbank bibliografischer Datensätze und Bestandsdaten über Bibliothekssammlungen. Sie wird mit Hilfe von Beiträgen der OCLC-Mitglieder und der Sammlung von Daten aus mehreren Quellen vom OCLC-Management erstellt. WorldCat-Daten. Für die Zwecke dieser Richtlinie sind WorldCat-Daten Metadaten für ein Informationsobjekt, und zwar im Allgemeinen in Form eines im MARC-Format verschlüsselten Datensatzes bzw. Datensätzen, der bzw. die aus der bibliographischen WorldCat-Datenbank stammt bzw. stammen oder zu einem früheren Zeitpunkt daraus stammte bzw. stammten. Sie sind im Besitz von WorldCat-Daten wenn (1) Sie die Daten direkt aus der WorldCat-Datenbank bezogen und dazu einen der Mitgliedsdienste von OCLC (beispielsweise Connexion, WorldCat Cataloging Partners, CatExpress, den OCLC Z39.50 Cataloging Service, Batchload Services) in Anspruch genommen oder sie nach Maßgabe eines Vertrags für Nichtmitglieder mit OCLC bezogen haben oder (2) Sie die Daten über einen Online-Katalog oder eine andere Quelle bezogen haben, an den bzw. die WorldCat-Daten übertragen oder bereitgestellt wurden. Es ist manchmal schwierig, WorldCat zu einem späteren Zeitpunkt nach der ersten Entnahme von WorldCat als Quelle übertragener oder bereitgestellter Daten zu erkennen. Eine Kombination der folgenden Datenelemente in einem bibliographischen Datensatz kann bei der Bestimmung behilflich sein, ob der Datensatz ursprünglich aus WorldCat stammt:
Am 14. Juni 2010 vom OCLC Board of Trustees genehmigt. Datum des Inkrafttretens ist der 1. August 2010. |