Mitgliedschaft im OCLC-Verbund
Auf seiner Tagung im Juni 2009 beschloss das OCLC-Board of Trustees, die neue Definition der OCLC-Mitgliedschaft mit Wirkung ab dem 01. Juli 2009 anzunehmen.
Die Definition von Mitgliedschaft:
Jede Bibliothek oder vergleichbare Institution, die sich den OCLC-Werten der Zusammenarbeit und Ressourcenteilung verpflichtet fühlt, ist willkommen. Institutionen aus allen Teilen der Welt können OCLC-Mitglieder werden, indem sie sich vertraglich verpflichten, geistige Inhalte beizutragen oder Ressourcen für die gemeinsame Nutzung freizugeben. Der Verbund wird vor allem durch die Vielfalt seiner Mitglieder in Bezug auf Standort, Art der Einrichtung und Größe bereichert.
Was OCLC-Mitglieder vereint, sind ähnliche und sich gegenseitig ergänzende Inhalte und Verfahren. Sie sind miteinander verbunden durch einen gemeinsamen Zweck, die gemeinsame Arbeit am gleichen Projekt und die Erstellung, Freigabe und Pflege von Metadaten, Inhalten und sonstigen Ressourcen. So wird WorldCat beispielsweise durch die gemeinsame Anstrengung der OCLC-Mitglieder gepflegt. Mitglieder achten die geistigen Eigentumsrechte anderer Mitglieder und die des Verbunds.
OCLC-Mitglieder praktizieren die gemeinsame Ressourcennutzung u. a. durch:
- das Beitragen von Metadaten
- die Freigabe von Bestandsinformationen
- die Freigabe von Mitarbeiterressourcen und -fachwissen, etwa im Referenzverbund
- die Bereitstellung digitaler Inhalte für andere Mitglieder
- die Freigabe von Materialien über OCLC-Dienste
- die konstruktive Unterstützung von OCLC auf andere Art (künftig dieser Liste beigefügt), die ein vereinbartes Maß an Engagement zugunsten des Verbunds erfüllt
Jedes Jahr werden OCLC-Dienste und -Produkte benannt, deren Erbringung zur Mitgliedschaft berechtigt. Solche Dienste und Produkte werden von OCLC-Mitarbeitern vorgeschlagen, durch den Mitgliederausschuss geprüft und ggf. mit Änderungen vom Global Council und dem Board of Trustees gebilligt.
OCLC wird von den Mitgliedern finanziell durch den Einkauf von Diensten und Produkten unterstützt. Ohne die laufende Beteiligung mit intellektuellen Beiträgen und die Freigabe von Ressourcen sind diese Einkäufe allerdings kein ausreichendes Kriterium für die Mitgliedschaft einer Institution.
Die Stimmrechte der Mitglieder sind im OCLC-Regelkodex festgelegt. Delegierte im Global Council (gemäß dem nachfolgenden Abschnitt V) werden von Mitgliedsinstitutionen entsandt. Alle gewählten Delegierten sind voll stimmberechtigte Mitglieder im Global Council selbst.
Den vollständigen Wortlaut der OCLC Membership and Governance Protocols, denen diese Definition entnommen ist, finden Sie hier.