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Ergänzte Satzung von OCLC Online Computer Library Center, Incorporated
[20. Mai 2008]
Es handelt sich hier um einen Nachdruck des Inhalts einer rechtlichen Urkunde. Die Originalurkunde mit den Unterschriften ist bei der Rechtsabteilung von OCLC hinterlegt.
Artikel:
Erstens (Name) | Zweitens (Sitz) | Drittens (Zweck) | Viertens (Board) | Fünftens (Mitgliedschaft) | Sechstens (Global Council)
Siebtens (Ergänzung zur Satzung) | Achtens (Laufzeit) | Neuntens (Einkommen) | Zehntens (Auflösung) | Elftens (Währung)
| Erstens |
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Der Name der Gesellschaft lautet OCLC ONLINE COMPUTER LIBRARY CENTER, INC. (die „Gesellschaft“). |
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| Zweitens |
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Der Sitz in diesem Bundesstaat, in dem sich die Hauptniederlassung der Gesellschaft befindet, ist in der Stadt Dublin, Franklin County, US-Bundesstaat Ohio. |
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| Drittens |
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Der Zweck, zu dem die Gesellschaft gegründet wird, ist die Gründung, Pflege und der Betrieb eines digitalen Bibliothekennetzwerks und die Förderung der Weiterentwicklung der Bibliothekennutzung, von Bibliotheken und des Bibliothekswesens, sowie die Bereitstellung von Prozessen und Produkten zum Wohle von Bibliotheksbenutzern und Bibliotheken. Dies umfasst auch Ziele wie ein höheres Maß an Verfügbarkeit von Bibliotheksressourcen für einzelne Bibliotheksbenutzer sowie die Eindämmung des Anstiegs von Stückkosten in Bibliotheken. Dies alles fördert den elementaren Auftrag, den Zugriff auf und die Nutzung des ständig wachsenden, weltweiten Wissens und der Informationen aus Wissenschaft, Literatur und Bildung zu erleichtern. |
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| Viertens |
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Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden vom Board of Trustees geregelt. Die Qualifikationen der Mitglieder zusammen mit der Amtszeit, Wahl, Entfernung, Änderung der Anzahl der Mitglieder, Füllen von nicht besetzten Positionen und neu geschaffener Kuratorien, Befugnisse, Pflichten und Verantwortungen werden, soweit in dieser Satzung oder durch die Gesetze des US-Bundesstaates Ohio keine gegenteiligen Regelungen vorliegen, nach Maßgabe der Geschäftsordnung (Code of Regulations) festgelegt. |
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| Fünftens |
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Es gibt zwei verschiedene Gruppen von Mitgliedern in der Gesellschaft, nämlich Mitglieder und Vorstandsmitglieder (Trustee Members). Die Stimmberechtigung der jeweiligen Mitgliedergruppen wird ausschließlich in der Geschäftsordnung (Code of Regulations) oder in der vorliegenden Satzung festgelegt. |
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| Sechstens |
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Es gibt ein Global Council, das sich aus Delegierten aus der Mitgliedschaft (Member Delegates) nach Maßgabe der Geschäftsordnung (Code of Regulations) zusammensetzt. |
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| Siebtens |
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Diese Satzung kann im Rahmen jeder Sitzung der Vorstandsmitglieder (Trustee Members), die zu diesem Zweck einberufen wird, unter der Voraussetzung ergänzt werden, dass den Vorstandsmitgliedern (Trustee Members) mindestens zehn (10) Tage vor der anberaumten Sitzung eine Mitteilung zu den in Erwägung gezogenen Ergänzungen zugeht. Für die Genehmigung ist eine Zweidrittelmehrheit (2/3) aller befugten Vorstandsmitglieder (Trustee Members) erforderlich. Die in Erwägung gezogenen Ergänzungen müssen dann durch Mehrheitsbeschluss der Delegierten aus der Mitgliedschaft (Member Delegates) ratifiziert werden, die entweder (i) bei einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung, auf der ein Quorum gegeben ist, anwesend sind oder (ii) ihre Stimme elektronisch abgeben. |
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| Achtens |
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Die Laufzeit der Gesellschaft ist unbeschränkt. |
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| Neuntens |
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Einkommen, Beiträge oder Einnahmen der Gesellschaft sind nicht zugunsten von Mitgliedern, Vorstandsmitgliedern, leitenden Mitarbeitern oder sonstigen natürlichen Personen und werden nicht an diese ausgeschüttet, wobei die Gesellschaft jedoch befugt ist, angemessene Vergütung für erbrachte Leistungen und angefallene Ausgaben zu zahlen und Zahlungen oder Ausschüttungen zur Förderung der in Artikel 3 angegebenen Zwecke vorzunehmen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, wesentliche Aktivitäten in Bezug auf Propaganda oder sonstige Einflussnahme auf Gesetzgebung durchzuführen und beteiligt sich nicht an bzw. beeinflusst keine politischen Kampagnen im Namen von oder gegen Kandidaten, die sich um ein politisches Amt bewerben (das umfasst auch die Veröffentlichung oder Verbreitung von Erklärungen). Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Satzung führt die Gesellschaft keine anderen Aktivitäten aus, die nicht (a) von einer Gesellschaft ausgeführt werden dürfen, die nach Maßgabe von Section 501(c)(3) des (amerikanischen) Internal Revenue Code of 1986 in der jeweils geltenden Fassung (oder den entsprechenden Bestimmungen von zukünftigen Abgabenordnungen der Vereinigten Staaten („Internal Revenue Code“)) von der Einkommensteuer befreit sind oder (b) von einer Gesellschaft ausgeführt werden dürfen, deren Beiträge nach Maßgabe von Section 170(c)(2) des Internal Revenue Code absetzbar sind. |
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| Zehntens |
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Bei Auflösung der Gesellschaft veräußert das Board of Trustees nach Zahlung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft bzw. entsprechender Vorkehrungen zur Zahlung derselben das gesamte Vermögen der Gesellschaft ausschließlich für die Zwecke der Gesellschaft entsprechend oder bzw. an eine Organisation oder Organisationen nach Maßgabe von Section 170(c)(1) oder (2) des Internal Revenue Code, welche das Board of Trustees bestimmt. Vermögen, das nicht auf diese Weise veräußert wird, wird durch das Court of Common Pleas (Gericht für allgemeine Angelegenheiten) in dem Verwaltungsbezirk (County) veräußert, in dem sich der Sitz der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt befindet, und zwar ausschließlich für die Zwecke oder an eine Organisation oder Organisationen, welche das Gericht bestimmt und die ausschließlich für solche Zwecke gegründet sind und betrieben werden. |
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| Elftens |
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Diese Satzung ersetzt alle vorhergehenden Satzungen oder ergänzten Satzungen. |
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